recht.durch.setzen.

DR. SACHA PAJOR


Langjährige Berufserfahrung und persönlicher Einsatz sorgen dafür, dass Sie in mir den optimalen Ansprechpartner zur Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche vorfinden. Als Spezialist sowohl bei Vertragserrichtungen, als auch bei der prozessualen Geltendmachung von Ansprüchen ist ein umfassender Zugang und Weitblick bei der Lösung von Aufgabenstellungen gewährleistet.

In meiner Kanzlei werden Sie persönlich betreut. Sämtliche im wirtschaftlichen Leben auftretenden Problemstellungen werden mit dem durch ständige Fortbildung erworbenen Spezialwissen und der regelmäßigen Lektüre und Auseinandersetzung mit höchstgerichtlichen Entscheidungen stets am Puls der Zeit gelöst. Die umfassende, über Jahre erworbene Prozesserfahrung ermöglicht eine realistische Einschätzung von Chancen und Risiken.

Zur umfassenden Beurteilung eines Sachverhalts und effektiven Vertretung meiner Mandanten ist unumgänglich, auch die notwendige Empathie zu haben und sich mit verschiedenen Perspektiven zu befassen. Als Vertragserrichter und Prozessanwalt ist mir die Wichtigkeit und Bedeutung einzelner Formulierungen in Vertragswerken aus meiner prozessualen Praxis bekannt; als Arbeitsrechtsexperte vertrete ich sowohl Dienstnehmer, als auch Dienstgeber; als Experte für Haftungsrecht verhelfe ich dem Geschädigten zur Durchsetzung seiner Ansprüche, aber auch dem Schädiger oder seiner Haftpflichtversicherung bei der Abwehr ungerechtfertigter Forderungen.

Ich errichte für Sie Verträge

Liegenschaft

Kauf, Miete, Schenkung, Wohnrecht, Fruchtgenussrecht, Belastungs- und Veräußerungsverbot

Dienstverhältnis

Dienstvertrag, Einvernehmliche Auflösung

Ehe und Ehescheidung

Ehepakt, Scheidungsfolgenvereinbarung bei einvernehmlicher Ehescheidung

Erbrecht

Testamente,
Pflichtteilsverzichtsverträge,
Erbteilungsübereinkommen

Ich vertrete Sie vor allen Österreichischen Gerichten und Behörden


  • bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (Schadenersatz, Gewährleistung, Irrtumsanfechtung)
  • in allen Fragen rund um Liegenschaftstransaktionen (Schadenersatz, Gewährleistung, Irrtumsanfechtung) inklusive Maklerrecht
  • nach Verkehrs- oder Skiunfällen
  • als Verteidiger in Strafsachen
  • in allen Fragen des Arbeitsrechts
  • in allen Fragen des Haftungsrechts
  • in allen Fragen des Miet- und Wohnrechts
  • in allen Fragen des Versicherungsrechts
  • in allen Fragen des Konsumentenschutzes
  • im Rahmen von Verlassenschaftsverfahren
  • in allen Fragen des Unternehmensrechts
  • bei Ehescheidungen und familienrechtlichen Fragen (Kontaktrecht, Obsorge)
  • in Unterhaltsfragen (Ehegatten- und Kindesunterhalt)
  • in verwaltungs- und verwaltungsstrafrechtlichen Fragen

Durch die Zusammenarbeit mit namhaften Rechtsschutzversicherungen können die Kosten der Erstberatung bei Bestehen eines Rechtschutzversicherungsvertrages grundsätzlich mit Ihrer Versicherung verrechnet werden. Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, informiert Sie meine Kanzlei über anfallende Kosten und erörtere ich mit Ihnen gerne Möglichkeiten einer Honorarvereinbarung.

Ich freue mich, Sie persönlich kennenzulernen und Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen!

Ihr
Dr. Sacha Pajor