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aktuellste Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs
14.Jun.2021
Mietzinsbefreiung
15.Dez.2021

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser!

Der aktuelle Newsletter widmet sich einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus dem Bereich des Verkehrsrecht / Haftungsrecht. In seiner Entscheidung 2Ob133/20b hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) nachstehenden Sachverhalt zu beurteilen:


Auf einer Kreuzung kam es in den Morgenstunden zu einer Kollision zwischen einem PKW und einem Kleinlastkraftwagen, weil die PKW-Lenkerin das Verkehrszeichen „Stop“ missachtete. Der LKW-Lenker näherte sich der Unfallstelle (bei einer grundsätzlich erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h) mit einer Geschwindigkeit von 68 km/h, obwohl in diesem Bereich aufgrund einer Baustelle ein Verkehrszeichen mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h aufgestellt war.


Gegenstand der vorliegenden Entscheidung war daher, inwiefern die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wirksam war oder nicht und dadurch ein Mitverschulden des LKW-Lenkers begründet könnte.


Das Verkehrszeichen „30 km/h“-Beschränkung blieb über Nacht stehen, obwohl die entsprechende Verordnung nur für die Dauer der Bauarbeiten Gültigkeit beanspruchte. Ob die Bauarbeiten am Unfalltag bereits begonnen hatten, konnte das Gericht nicht feststellen. Abweichend von der Entscheidung der beiden Vorinstanzen gelangte der OGH zu dem Schluss, dass dem LKW-Lenker keine Übertretung der Geschwindigkeitsbeschränkung vorgeworfen werden kann, zumal nicht festgestellt werden konnte, dass diese Geschwindigkeitsbeschränkung auch durch die Verordnung gedeckt ist. Das Verkehrszeichen mit der 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung war im vorliegenden Fall daher ungültig, weshalb den LKW-Lenker auch keinerlei (Mit-) Verschulden traf.


Meine Kanzlei steht Ihnen für Vertretungen im Zusammenhang mit Haftungsrecht und Verkehrsunfällen jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung.

Ihr Dr. Sacha Pajor

 

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